Datenschutz

Datenschutzerklärung

 
Der VFAU nimmt den Schutz ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten werden von unserem Verein nur
im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft
oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Die nachfolgenden Erklärungen geben Ihnen ein Überblick darüber, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst, genutzt und geschützt werden.

Verantwortliche Stelle


Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Verein zur Förderung des altsprachlichen Unterrichts VFAU e.V.
Matthias-Grünewald-Str. 44
44141 Dortmund
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Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o.ä.) entscheidet.

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten


Beim Aufruf unserer Website www.vfau-tremoniensis.de werden durch den auf ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sogenannten Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten

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· zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus den oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über die E-Mail Adresse This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail- Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

Weitergabe von Daten


Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
· Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
· die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
· für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
· dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

Cookies


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gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät
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Betroffenenrechte


Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus
Art. 20 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und
beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus
besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenaufsichtsschutzbehörde
(Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).
Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch
gegen Direktwerbung richtet. Im letzten Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das
ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine
E-Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .
Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung


Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 25.05.2018. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://www.vfau-tremoniensis.de von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden. 

 

 

Satzung

 

 

Satzung des Vereins
zur Förderung des altsprachlichen Unterrichts e.V. (VFAU)
in Dortmund


Paragraph 1
Der Verein zur Förderung des altsprachlichen Unterrichts (VFAU) mit Sitz in Dortmund verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des altsprachlichen Unterrichts. Diese Förderung soll vornehmlich erfolgen
durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bildungs- und Erziehungsziele des Unterrichts in den alten
Sprachen, insbesondere durch Information von Eltern und Schülern. Die Förderung kann auch in der Weise
durchgeführt werden, daß Vereinsmittel, die für die Öffentlichkeitsarbeit nicht benötigt werden, Schulen zur
Verfügung gestellt werden mit der Zweckbestimmung, daß sie für die Einrichtung von altsprachlichen
Arbeitsbüchereien für Schüler verwandt werden.


Paragraph 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.


Paragraph 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.


Paragraph 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Paragraph 5
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach
Beschluß der Mitgliederversammlung an Dortmunder Schulen, deren Träger eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft ist, mit der Zweckbestimmung, altsprachliche Arbeitsbüchereien für Schüler einzurichten.


Paragraph 6
Mitglied des Vereins können Einzelpersonen und Körperschaften werden, die die Zwecke des Vereins fördern
wollen.
Beitritts- und Austrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Austrittserklärung wird zum Ende des
Geschäftsjahres wirksam.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Über die Aufnahme und einen eventuellen Ausschluß entscheidet der Vorstand. Vor einem Ausschluß ist dem
Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme mit einer Frist von zwei Wochen zu geben.
Ein Mitglied hat beim Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.


Paragraph 7
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung festgesetzt. Er gilt als Mindestbeitrag und ist am 1. Januar
eines jeden Jahres fällig.


Paragraph 8
Der Vorstand besteht aus mindestens sechs, höchstens zehn Personen, und zwar aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister sowie den Beisitzern.
Ein Mitglied kann mehrere Ämter innehaben.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, erfolgt die Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer des
ausgeschiedenen Mitglieds auf der nächsten Mitgliederversammlung.

Paragraph 9
Den Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der
Schriftführer und der Schatzmeister.
Die Vertretung des Vereins erfolgt entweder durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden
gemeinschaftlich oder durch den Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit
dem Schriftführer oder dem Schatzmeister.
Die Beschlüsse des Vorstandes werden in Sitzungen gefaßt, die der Vorsitzende einberuft. Er ist beschlußfähig,
wenn wenigstens vier Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende hat zu einer Sitzung einzuladen, wenn zwei
Mitglieder des Vorstandes es beantragen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig.


Paragraph 10
Von der Jahreshauptversammlung werden zwei Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, welche die
Pflicht und das Recht haben, die Kassengeschäfte des Vereins laufend zu überwachen und der
Jahreshauptversammlung einen Prüfungsbericht zu erstatten. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand
angehören.


Paragraph 11
Der Vorsitzende beruft einmal im Jahr die Jahreshauptversammlung ein. Die Einladung erfolgt unter Wahrung
einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf einberufen.
Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er kann sich durch ein anderes Mitglied des Vorstandes vertreten
lassen.
In der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung müssen enthalten sein:
1. der Jahresbericht des Vorsitzenden
2. der Bericht des Schatzmeisters
3. der Kassenprüfungsbericht
4. die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
5. die Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, wenn nach den Paragraphen 8 und 10 eine
Neuwahl erforderlich ist.
Die Jahreshauptversammlung entscheidet über die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und über Satzungsänderungen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder vorbehaltlich der Regelung im
Paragraphen 12 gefaßt. Anträge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vorher beim Vorsitzenden schriftlich
eingereicht sein.
Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer
zu unterzeichnen ist.
Paragraph 12
Über eine Änderung der Satzung und der Mitgliedsbeiträge sowie die Auflösung des Vereins beschließt die
Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder. Die Stimmabgabe kann bei
Abwesenheit schriftlich erfolgen; sie muß bei Beginn der Hauptversammlung dem Versammlungsleiter
vorliegen.


Paragraph 13
Diese Satzung tritt am 12.04.1991 in Kraft.







Latein an Schulen

Wie kann man Latein lernen?
 
An den meisten Gymnasien und vielen Gesamtschulen kann man Latein als zweite, manchmal auch als dritte Fremdsprache wählen. Am Stadtgymnasium in Dortmund wird Latein auch ab Klasse 5 angeboten, außerdem wird dort auch Unterricht in Altgriechisch erteilt.

Mögliche Lateinlehrgänge:

Latein ab Klasse 5 (Modell "Latein plus" d.h. Latein und Englisch ab Klasse 5) → Latinum mit Abschluss der Jahrgangsstufe 10

Latein ab Klasse 6 → Latinum mit Abschluss der Jahrgangsstufe 10

Latein ab Klasse 8 → Latinum mit Abschluss der Jahrgangsstufe 11

Latein ab Jahrgangsstufe 10 → Bedingungen derzeit unklar, auch wegen des Wandels der gymnasialen Oberstufe; wahrscheinlich aber eine mündliche und schriftliche Zusatzprüfung zum Abitur

Siehe dazu:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Fremdsprachen/Sprachen/Latein/index.html
(Auf der Seite des Schulministeriums NRW werden die Begriffe "Einführungsphase" und "Qualifikationsphase" verwendet: In der verkürzten Form des Gymnasiums ("G8") umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 13. Die Jahrgangsstufe 10 wird als "Einführungsphase" angesehen, die Klassenstufen 12 und 13 als "Qualifikationsphase".)

Latein ab Klasse 5 zusätzlich zum Englisch-Unterricht ("Latein-Plus")
 
Das Stadtgymnasium in Dortmund (http://stadtgymnasium.com) bietet als einzige Schule in Dortmund den Schülern die Möglichkeit, zusätzlich zu der aus der Grundschule fortgeführten Sprache Englisch auch noch Latein ab Klasse 5 zu erlernen. Die Schüler werden dann in beiden Fächern unterrichtet. Dieses Modell hat aus unserer Sicht folgende Vorteile:

  • Wortschatz und Struktur vieler moderner Sprachen unseres Kulturkreises gehen in großem Maße auf die alten Sprachen zurück. Deshalb erleichtert der Lateinunterricht den Zugang zu den modernen Sprachen, auch zur deutschen Sprache.

  • Im Gegensatz zum Englischen müssen die Kinder im Lateinunterricht keine vom Schriftbild abweichende Aussprache erlernen – lateinische Texte spricht man "wie man sie liest".

  • Schüler, die in Klasse 5 mit Latein beginnen, beherrschen bereits das grammatische System der Sprache sowie ein gewisses Vokabelpensum, wenn sie in die Pubertät kommen, in der das Auswendiglernen den meisten besonders schwer fällt.

  • Schüler, die ab Klasse 5 Latein lernen, erwerben mit Abschluss der Klasse 10 das Latinum, ebenso wie Schüler, die erst in Klasse 6 mit Latein beginnen. Sie haben daher ein Jahr länger Zeit für den Erwerb der Sprachkompetenzen und eine höhere Aussicht auf den Erfolg (das Latinum).

  • Nicht erst seit PISA ist bekannt, wie eng die sprachliche Entwicklung mit der intellektuellen Entwicklung zusammenhängt. Das Latein-Plus Modell fördert die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz bereits ab Klasse 5.

  • Das Latein-Plus Modell bietet so auch leistungsstarken Schülern mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, Defizite in der deutschen Sprache, besonders in der Grammatik, aufzuarbeiten.


Schulbeispiele
 
Einige Schulen aus Dortmund haben dem Fach Latein sogar einen Platz auf ihrer Homepage gewidmet. Hier sind einige Beispiele, stöbern lohnt sich!

Goethe-Gymnasium:
http://www.goethe-gymnasium-dortmund.de/projekte/lateinhomepage/kapitel1.html

Mallinckrodt-Gymnasium: http://www.ping.de/schule/mallinckrodt/index_home.html
und dann weiter über die Auswahl "Fachbereiche - Latein"
 
Reinoldus-Schiller-Gymnasium: http://www.rsg-gym.org/18.html
 
Weitere Internetseiten von Gymnasien, an denen Latein unterrichtet wird, finden Sie in unserer Linkliste unter "Aktuelle Diskussion um das Fach Latein".
 
Bei Wikipedia gibt es auch eine Liste aller altsprachlichen Gymnasien in Deutschland: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_altsprachlicher_Gymnasien
 
Sie suchen eine Schule? Sie wollen eine Liste aller Gymnasien in Dortmund? Kennen Sie SchulWeb?
http://www.schulweb.de
 
Latinum

"Das Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten ..." (Schulministerium NRW).

Für den Erwerb des Latinums gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:

•  Latinum im Rahmen der Schullaufbanhn:

Wenn man beispielsweise Latein von Klasse 6 bis Klasse 10 belegt und am Ende der Jahrgangsstufe 10 mindestens ausreichende Leistungen (Vier minus oder fünf Punkte) erreicht, erwirbt man das Latinum. Es gibt andere Möglichkeiten, das Latinum während des Schulbesuchs zu erwerben, z.B. Beginn in Klasse 5, in Klasse 8 oder in Klasse 10 - je nach Angebot der Schule. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall, zum Beispiel über unsere Links und im Menüpunkt "Latein an Schulen". Das Latinum wird auf dem Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis bescheinigt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es auch das "Kleine Latinum". Es wird erworben nach aufsteigendem Lateinunterricht ab Klasse 5, 6 oder 8, wenn am Ende des Schuljahres oder Schulhalbjahres, das der Vergabe des Latinums vorausgeht, mindestens ausreichende Leistungen (Vier minus oder fünf Punkte) nachgewiesen werden. Das Kleine Latinum wird auch erworben, wenn man Latein als neu einsetzende Fremdsprache im gesamten Zeitraum der Oberstufe belegt und am Ende des Abschlussjahres mindestens ausreichende Leistungen (fünf Punkte) nachweist.

•  Latinum im Rahmen einer Prüfung während des Studiums:

Wer das Latinum nicht an der Schule erworben hat, kann es in der sogenannten "staatlichen Ergänzungsprüfung zum Abitur" nachträglich erwerben. Die Vorbereitung ist im Vergleich zum Schulunterricht anspruchvoller und arbeitsaufwändiger, da viel weniger Zeit zur Verfügung steht. Universitäten und private Sprachinstitute bieten dazu Vorbereitungskurse an, zum Teil als Intensivkurse während der Semesterferien. Nicht selten kostet der nachträgliche Erwerb des Latinums zwei Semester Studienzeit und einiges an Geld.

Abgesehen davon, dass Latein im Umgang mit Sprache allgemein schult und die Kenntnis lateinischer Vokabeln beim Umgang mit Fremdwörtern sehr hilfreich ist, ist das Latinum auch eine formale Voraussetzung zum Studium zahlreicher Fächer an vielen Universitäten:

Das Latinum wird an den Hochschulen in vielen geisteswissenschaftlichen Fächern gefordert, zum Beispiel in Geschichte, Philosophie, Theologie, Archäologie, aber auch in vielen Sprachen wie zum Beispiel Deutsch (Germanistik), Englisch (Anglistik), Französisch oder Spanisch. Die Bestimmungen können je nach Land und Hochschule unterschiedlich sein, so dass man sich im Einzelfall informieren muss.

Hier noch einige Links zum Thema:

Schulministerium NRW:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Fremdsprachen/Sprachen/Latein/index.html

und ein Merkblatt des Schulministeriums:http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Merkblaetter/Merkblatt_zum_Erwerb_des_Latinum.pdf

Wikipedia (Latinum): http://de.wikipedia.org/wiki/Latinum

Wikipedia (Lateinunterricht): http://de.wikipedia.org/wiki/Lateinunterricht

Latinumratgeber für Studenten:
http://www.medicamina.bplaced.net/initium/index.php?option=com_content&view=article&id=51&Itemid=181&lang=de

Latinum-nachholen: Informationen für Studenten: http://www.latinum-nachholen.de/

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Sprache besser zu verstehen und bewusster
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LATEIN - als neue Fremdsprache

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erfolgreichsten möglichst früh!
 
LATEIN - ab Klasse 5

Eine Besonderheit am Stadtgymnasium
Dortmund: Mit Latein ab Klasse 5
beginnen und gleichzeitig Englisch
weiter lernen.
 
NEUGIERIG?

Stöbern Sie auf unserer Homepage
und besuchen Sie den jährlichen
Römersonntag im November.
Dort erfahren Sie viel über den
Lateinunterricht an Dortmunder
Schulen. Weitere Hinweise finden
Sie unter "Termine" und in der "Bildergalerie". 

Schwierigkeiten in Latein?

Woran liegt es?
 

Meistens liegen die Ursachen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • Vokabelkenntnisse
  • Kenntnisse der grammatischen Formen
  • Fertigkeiten beim Übersetzen lateinischer Texte

Natürlich sollte immer zuerst das Gespräch mit dem Fachlehrer in der Schule gesucht werden. Darüber hinaus sind hier einige Ansatzpunkte zur Selbsthilfe:
 

Vokabeln lernen

Ist die Note erst einmal abgesackt, dann müssen oft die Vokabeln gleich mehrerer Lektionen nachgeholt werden. Das ist zwar lästig, geht aber nicht anders. Man kann sich über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Vokabeln pro Tag vornehmen. Zum Vokabel-Lernen benötigt man auch keinen Nachhilfelehrer, solange man sich über den Lernfortschritt nicht selbst belügt. Hier ein paar Tipps:

  • Vokabeln prägen sich besser ein, wenn man sie abschreibt.

  • Karteikärtchen für jede Vokabel (Vorderseite deutsch, Rüchseite lateinisch mit Zusatzinformationen wie Genitiv, Genus, Stammform) bieten die Möglichkeit zur Kontrolle beim Selbstlernen: Vokabeln, die man gelernt hat, kann man im Karteikasten extra legen, man kann die Karten auch immer wieder neu mischen usw.

  • Es gibt auch "Vokabeltrainer" zu manchen Latein-Lehrbüchern. Das sind im Prinzip PC-gestützte Karteikartensysteme mit den Vokabeln der einzelnen Lektionen des Buches. Vokabeln, die man konnte, werden abgelegt, die anderen kommen in eine Wiedervorlage. Darüber hinaus gibt es manchmal auch noch weitere Funktionen.

  • Noch besser sind Vokabeltrainer als PC-Programme, bei denen die Vokabeln erst noch eingegeben werden müssen, denn dabei prägen sie sich bereits ein (siehe oben: Vokabeln abschreiben), zum Beispiel "Phase 6". Diese Programme kann man natürlich auch mit anderen Inhalten füllen als lateinischen Vokabeln, so dass man sie auch in anderen Fächern einsetzen kann.

  • Zusatzinformationen, die zur Vokabel gehören (z.B. Genitivform und Genus bei Nomen, Stammformen bei Verben) immer gleich mit aufschreiben und lernen.


 

Formenlehre

Hier geht es um die Deklination der Substantive (Bildung der Fälle) und um die Konjugation (Beugung) der Verben (Bildung der Zeitstufen usw.). Beides geschieht im Lateinischen ja bekanntlich durch Anhängen entsprechender Endungen an die jeweilige Stammform.

Die Formen (Endungen) stehen meistens im Umschlagdeckel des Grammatik-Buches. Das Lernen geht zwar schneller als bei den Vokabeln, allerdings ist es unbedingt erforderlich, dass einem die deutsche Bedeutung der jeweiligen Form ebenfalls bewusst ist (wie lautet eigentlich der Genitiv Plural von "mein kleines Auto" und welche Form ist eigentlich "wir sind angehalten worden"?). Hier hilft im Zweifelsfall nur qualifizierte Nachhilfe.
 

Übersetzen

Kenntnisse der Vokabeln und der grammatischen Formen sind Voraussetzungen zum Übersetzen lateinischer Texte. Außerdem gibt es noch ein paar Hürden in Gestalt besonderer Konstruktionen (z.B. a.c.i., Gerundium, Gerundivum).

Insbesondere bei Anfängern wird immer wieder gerne "geraten": Die im lateinischen Text vorkommenden Vokabeln sind zwar richtig übersetzt, aber beispielsweise ist das Subjekt in der Übersetzung nicht wieder zum Subjekt geworden oder ähnliches. Beim Übersetzen lateinischer Texte muss man halt genau hinsehen - das ist ja auch eines der Ziele, die man mit dem Fach Latein verfolgt.

Übersetzungstipps stehen in vielen Lehrbüchern im Kapitel "Methoden". Ansonsten gilt: Um die Fähigkeiten beim Übersetzen zu verbessern, benötigt man in der Regel Hilfe von außen. Das kann ein Nachhilfelehrer sein, aber auch ein zusätzlicher Kurs an der Volkshochschule oder im Auslandsinsitut (Ferienkurse):


Zu bestimmten Themen wie a.c.i., Gerundium, Gerundivum gibt es auch spezielle Lernhilfen wie zum Beispiel:

  • Ganz einfach LATEIN, Der ultimative Latein-Trainer in 3 Bänden, Verlag C.C.Buchner,
    http://www.ccbuchner.de/reihe-773_2_2/ganz_einfach_latein.html

  • Studeo, Wege zum Latein-Lernen, Verlag Cornelsen

  • Durchstarten in Latein, Latein-Grammatik, Veritas-Lernhilfen (aus dieser Reihe gibt es auch Übersetzungshilfen für Caesar, Cicero & Co.)